Aktuelles

Die Begrenzung von Emmissionen

durch Feuerstätten für feste

Brennstoffe greift nun auch

bestehende Anlagen, welche sind

dies?

Sie heizen Ihr haus ausschließlich mit Einzelöfen? Diese Anlagen sind von dieser Regel ausgenommen. Ebenso sind bestehende Herde, Warmwasserbereiter und handwerklich errichtete Grundöfen von einer Nachweispflicht ausgenommen. Alle anderen, vor dem 23.03.2010 errichteten Öfen, Kamine ec. müssen die geforderten Grenzwerte entweder durch eine Herstellerbescheinigung oder eine Messung durch einen zugelassenen Schornsteinfeger nachweisen. Können die Werte nicht nachgewiesen oder eingehalten werden muss die Feuerstätte entweder mit einem zugelassenen Staubfilter ausgerüstet, oder ersetzt werden.

Ich möchte meinen Ofen „messen

lassen“!

Der Hersteller Ihres Ofens kann kein Zertifikat vorlegen? Oft lohnt eine sogenannte Einzelraumfeuerstättenmessung. Diese ist zwar verhältnismäßig aufwendig, kann aber einen teueren Feinstaubfilter oder gar den Ersatz oder die Stilllegung des Ofens vermeiden. Sprechen sie uns an- wir helfen weiter.

Alter Ofen- Neue

Grenzwerte?

Ihr bestehender Ofen kann kein Zertifikat nach 1.BImSchV nachweisen? Nach Abhängikeit des Baujahres kann er unter Umständen dieses durch eine Messung durch einen Schornsteinfeger nachweisen.
© Edmud Gnaudschun
Edmund Gnaudschun Schornsteinfeger