Aktuelles
Die Begrenzung von Emmissionen
durch Feuerstätten für feste
Brennstoffe greift nun auch
bestehende Anlagen, welche sind
dies?
Sie heizen Ihr haus ausschließlich mit Einzelöfen?
Diese Anlagen sind von dieser Regel
ausgenommen. Ebenso sind bestehende Herde,
Warmwasserbereiter und handwerklich errichtete
Grundöfen von einer Nachweispflicht
ausgenommen. Alle anderen, vor dem 23.03.2010
errichteten Öfen, Kamine ec. müssen die
geforderten Grenzwerte entweder durch eine
Herstellerbescheinigung oder eine Messung durch
einen zugelassenen Schornsteinfeger nachweisen.
Können die Werte nicht nachgewiesen oder
eingehalten werden muss die Feuerstätte entweder
mit einem zugelassenen Staubfilter ausgerüstet,
oder ersetzt werden.
Ich möchte meinen Ofen „messen
lassen“!
Der Hersteller Ihres Ofens kann kein Zertifikat
vorlegen? Oft lohnt eine sogenannte
Einzelraumfeuerstättenmessung. Diese ist zwar
verhältnismäßig aufwendig, kann aber einen
teueren Feinstaubfilter oder gar den Ersatz oder die
Stilllegung des Ofens vermeiden.
Sprechen sie uns an- wir helfen weiter.
Alter Ofen- Neue
Grenzwerte?
Ihr bestehender Ofen
kann kein Zertifikat nach
1.BImSchV
nachweisen?
Nach Abhängikeit des
Baujahres kann er unter
Umständen dieses
durch eine Messung
durch einen
Schornsteinfeger
nachweisen.
© Edmud Gnaudschun